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Blindensendung Blindensendung

Unter diesem Begriff versteht man Briefe und Sendungen von Blinden als auch von Blindenanstalten und Unternehmen, die für Blinde tätig sind.

Die Sendungen müssen die gut sichtbare Aufschrift "Blindensendung" tragen und von der Post zu öffnen bzw. nachzuprüfen sein. Auf diese Weise dürfen dann Briefe, Tonkassetten, Blindenlektüre und andere für diesen Personenkreis bestimmte Artikel befördert werden, ohne dass Portokosten entstehen.

Blindensendungen werden auch "Cécogramme" genannt.

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